Ausweise & Nachweise
NACHWEISE FÜR WOHNGEBÄUDE
Sie planen einen Neubau oder eine Erweiterung Ihrer Bestandsimmobilie? Wir erstellen den passenden Nachweis für Ihr Vorhaben.
FÜR WOHNGEBÄUDE
• Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
• Endenergiebedarfs- oder -verbrauchswert
• Baujahr (bei Wohngebäuden)
• wesentliche Energieträger der Heizung
• Energieeffizienzklasse
Wenn für einen Altbau noch kein Ausweis vorhanden ist, bleibt ein wenig Zeit, die Daten nachzureichen. Bei der Wohnungsbesichtigung muss der Wohnungs- oder Hausverkäufer, Vermieter oder Immobilienmakler dann aber einen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen. Nach Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages wird das Dokument dann übergeben.
Wichtig: Auch Nichtwohngebäude benötigen einen Energieausweis (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis).
Energieausweise
Dokumentieren die Energieeffizienz und den Verbrauch von Gebäuden.
Wärmeschutznachweise
Wärmeschutznachweise: Bestätigen die Einhaltung von Isolierstandards in Gebäuden.
Heizlastberechnung
Heizlastberechnung: Berechnet den notwendigen Wärmebedarf für effizientes Heizen.
Lüftungskonzepte
Lüftungskonzepte: Entwickeln Strategien für optimale Raumluftqualität und E nergieeffizienz.
Hydraulischer Abgleich
Wärmebrückennachweise: Identifizieren und dokumentieren Wärmelecks in Gebäudestrukturen.
Wärmebrücken-nachweise
Sorgt für effiziente Wärmeverteilung in Heizsystemen.
NACHWEISE FÜR NICHT-WOHNGEBÄUDE
Sie planen einen Neubau oder eine Erweiterung Ihrer Bestandsimmobilie? Wir erstellen den passenden Nachweis für Ihr Vorhaben.
FÜR NICHT-WOHNGEBÄUDE
• Kleine Gebäude mit bis zu 50 Quadratmeter Nutzfläche
• Denkmäler
• Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr bestimmt sind – typische Ferienhäuser
• Wohngebäude, die für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, wenn der zu erwartende Energieverbrauch der Wohngebäude weniger als ein Viertel des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt
• Handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, in denen bei Temperaturen unter zwölf Grad Celsius gearbeitet wird oder die weniger als vier Monate beheizt werden oder aber weniger als zwei Monate gekühlt werden
• Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offengehalten werden müssen
• Betriebsgebäude, die überwiegend zur Haltung und Aufzucht von Tieren dienen
• Unterglasanlagen und Kulturräume zur Aufzucht, Vermehrung und zum Verkauf von Pflanzen
• Unterirdische Bauten
• Traglufthallen und Zelte
• Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren
• Kirchen oder andere Gebäude für religiöse Ausübungen
*Der Energieausweis muss potenziellen Käufern oder Mietern zugänglich gemacht werden und kann als Kopie ausgehändigt werden.
Für viele Miet- und Kaufanwärter sind vor allem die zu erwartenden Heizkosten interessant. Diese lassen sich anhand des angegebenen Endenergieverbrauchs oder Endenergiebedarfs und der Kosten für die eingesetzten Energieträger abschätzen. In Hinblick auf die Energieeffizienz ist zudem der Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch aussagekräftig. Er berücksichtigt den Aufwand, der zur Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers nötig ist. Bei Öl oder Gas fällt der Primärenergiewert schlechter, bei erneuerbaren Energien besser aus als der Endenergiewert.