Ausweise & Nachweise

NACHWEISE FÜR WOHNGEBÄUDE

Sie planen einen Neubau oder eine Erweiterung Ihrer Bestandsimmobilie? Wir erstellen den passenden Nachweis für Ihr Vorhaben.

FÜR WOHNGEBÄUDE

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er informiert über den Energiebedarf oder -verbrauch und gibt Aufschluss über die Effizienzklasse des Gebäudes. Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis, der auf einer technischen Analyse des Gebäudes basiert, und den Verbrauchsausweis, der sich auf tatsächliche Verbrauchsdaten stützt. Energieausweise sind entscheidend für Immobilienbesitzer, Käufer und Mieter, da sie wichtige Informationen über die Energieeffizienz und potenzielle Energiekosten eines Gebäudes liefern.
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Für den Neubau ist er in Deutschland bereits seit 2002 verbindlich. Bauherren oder Eigentümer benötigen das Dokument, sobald ihr Wohngebäude fertiggestellt ist. Für den Bestand wurde der Energieausweis erst etwas später – schrittweise ab Mitte 2008 – verpflichtend eingeführt. Er ist immer dann wichtig, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Spätestens bei der Besichtigung muss Miet- und Kaufinteressenten der Energieausweis vorgelegt werden. Damit können sie verschiedene Objekte bezüglich ihres Zustands und anfallender Energiekosten vergleichen und diese Informationen in die Kauf- oder Mietentscheidung mit einfließen lassen. Allerdings bezieht sich der Energieausweis immer auf das ganze Gebäude und gilt nicht für einzelne Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Gesetzlich verankert ist der Energieausweis also schon lange. Die aktuell gültigen Regeln sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgeführt.
Alle, die eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, benötigen einen Energieausweis. Die wichtigsten Kennwerte müssen sie bereits in der Annonce nennen:

• Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
• Endenergiebedarfs- oder -verbrauchswert
• Baujahr (bei Wohngebäuden)
• wesentliche Energieträger der Heizung
• Energieeffizienzklasse

Wenn für einen Altbau noch kein Ausweis vorhanden ist, bleibt ein wenig Zeit, die Daten nachzureichen. Bei der Wohnungsbesichtigung muss der Wohnungs- oder Hausverkäufer, Vermieter oder Immobilienmakler dann aber einen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen. Nach Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages wird das Dokument dann übergeben.
Zunächst wird beim Energieausweis zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschieden. Der Verbrauchsausweis hält den tatsächlichen Verbrauch der Bewohner und Bewohnerinnen fest. Für die Berechnung werden die Heizkostenabrechnungen (oder andere geeignete Verbrauchsdaten) aller Wohnungen eines Hauses benötigt, und zwar der vergangenen drei Jahre. Daraus wird dann der durchschnittliche Energieverbrauch einer Immobilie ermittelt. Der Bedarfsausweise ist objektiver und in der Regel aussagekräftiger. Dafür tragen Aussteller eine Reihe von technischen Kennwerten zusammen und berechnen daraus, wie hoch der Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Bauweise theoretisch ist. Wer die Genauigkeit des Bedarfsausweises weiter verbessern will, kann zusätzlich einen Abgleich mit erhobenen Verbrauchswerten beauftragen und durchführen lassen. Modernisierungsempfehlungen sind übrigens in beiden Ausweisarten vorgesehen.
Während für Neubauten der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist, haben Eigentümer gebrauchter Immobilien oft die freie Wahl. Wichtige Voraussetzung für den Verbrauchsausweis ist aber, dass Nutzerdaten der Bewohner vorliegen. Leerstände bis zu einem gewissen Umfang werden rechnerisch berücksichtigt. Wenn das Haus aber zu lange unbewohnt war, ist nur ein Bedarfsausweis möglich. Der Bedarfsausweis ist außerdem vorgeschrieben für unsanierte Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, sofern der Bauantrag für die Immobilie vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Wenn solche Altbauten mehr als vier Wohneinheiten umfassen, kann zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden. Das gilt auch für kleinere Gebäude, die bereits nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut oder modernisiert wurden. Die Energieberater von Energy-Tipp können bei der Beschaffung des richtigen Energieausweises helfen.
Während für Neubauten der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist, haben Eigentümer gebrauchter Immobilien oft die freie Wahl. Wichtige Voraussetzung für den Verbrauchsausweis ist aber, dass Nutzerdaten der Bewohner vorliegen. Leerstände bis zu einem gewissen Umfang werden rechnerisch berücksichtigt. Wenn das Haus aber zu lange unbewohnt war, ist nur ein Bedarfsausweis möglich. Der Bedarfsausweis ist außerdem vorgeschrieben für unsanierte Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, sofern der Bauantrag für die Immobilie vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Wenn solche Altbauten mehr als vier Wohneinheiten umfassen, kann zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden. Das gilt auch für kleinere Gebäude, die bereits nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut oder modernisiert wurden. Die Energieberater von Energy-Tipp können bei der Beschaffung des richtigen Energieausweises helfen.
Wichtig: Auch Nichtwohngebäude benötigen einen Energieausweis (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis).

Energieausweise

Dokumentieren die Energieeffizienz und den Verbrauch von Gebäuden.

Wärmeschutznachweise

Wärmeschutznachweise: Bestätigen die Einhaltung von Isolierstandards in Gebäuden.

Heizlastberechnung

Heizlastberechnung: Berechnet den notwendigen Wärmebedarf für effizientes Heizen.

Lüftungskonzepte

Lüftungskonzepte: Entwickeln Strategien für optimale Raumluftqualität und E nergieeffizienz.

Hydraulischer Abgleich

Wärmebrückennachweise: Identifizieren und dokumentieren Wärmelecks in Gebäudestrukturen.

Wärmebrücken-nachweise

Sorgt für effiziente Wärmeverteilung in Heizsystemen.

NACHWEISE FÜR NICHT-WOHNGEBÄUDE

Sie planen einen Neubau oder eine Erweiterung Ihrer Bestandsimmobilie? Wir erstellen den passenden Nachweis für Ihr Vorhaben.

FÜR NICHT-WOHNGEBÄUDE

Energieausweise sind nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Schulen oder Einkaufszentren erforderlich. Sie dienen dazu, die Energieeffizienz dieser Gebäude zu bewerten und transparent zu machen. Ähnlich wie bei Wohngebäuden gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis, der auf einer Analyse der Gebäudeeigenschaften basiert, und den Verbrauchsausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch berücksichtigt. Diese Ausweise sind wichtig, um Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, was nicht nur Kosten spart, sondern auch zum Umweltschutz beiträgt.
Auch wenn in vielen Fällen Wahlfreiheit besteht, Profis empfehlen meist den Bedarfsausweis. Der Aussteller oder die Ausstellerin analysiert die Bauteile und die Anlagentechnik und errechnet daraus den Energiebedarf. Berücksichtigt wird die Qualität der Gebäudehülle – wie Fenster, Decken und Außenwände – sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers. So lassen sich der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen die Qualität verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden können, exakter darstellen.
Neubauten benötigen einen Bedarfsausweis, für Gebrauchtimmobilien gilt in vielen Fällen Wahlfreiheit.
• Gebäude, die keine Energie verbrauchen
• Kleine Gebäude mit bis zu 50 Quadratmeter Nutzfläche
• Denkmäler
• Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr bestimmt sind – typische Ferienhäuser
• Wohngebäude, die für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, wenn der zu erwartende Energieverbrauch der Wohngebäude weniger als ein Viertel des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt
• Handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, in denen bei Temperaturen unter zwölf Grad Celsius gearbeitet wird oder die weniger als vier Monate beheizt werden oder aber weniger als zwei Monate gekühlt werden
• Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offengehalten werden müssen
• Betriebsgebäude, die überwiegend zur Haltung und Aufzucht von Tieren dienen
• Unterglasanlagen und Kulturräume zur Aufzucht, Vermehrung und zum Verkauf von Pflanzen
• Unterirdische Bauten
• Traglufthallen und Zelte
• Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren
• Kirchen oder andere Gebäude für religiöse Ausübungen

*Der Energieausweis muss potenziellen Käufern oder Mietern zugänglich gemacht werden und kann als Kopie ausgehändigt werden.
Ganz egal, ob es sich beim Dokument um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt, es besteht immer aus fünf Seiten. Die erste Seite enthält allgemeine Angaben zum Haus wie beispielsweise die Adresse, Baujahr oder Infos zu den Energieträgern für Warmwasser und Heizung (zum Beispiel Öl, Gas, Strom). Ebenfalls ist ersichtlich, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.

Für viele Miet- und Kaufanwärter sind vor allem die zu erwartenden Heizkosten interessant. Diese lassen sich anhand des angegebenen Endenergieverbrauchs oder Endenergiebedarfs und der Kosten für die eingesetzten Energieträger abschätzen. In Hinblick auf die Energieeffizienz ist zudem der Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch aussagekräftig. Er berücksichtigt den Aufwand, der zur Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers nötig ist. Bei Öl oder Gas fällt der Primärenergiewert schlechter, bei erneuerbaren Energien besser aus als der Endenergiewert.

Egal ob Neubau, Sanierung, Umbau,
wir beraten Sie gerne!

Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns unverbindlich an.