Fördermittelberatung
BAUBEGLEITUNG DER FÖRDERMITTEL
Wir begleiten seit über 20 Jahren kleine wie große Maßnahmen im Zuge der Fördermittelinanspruchnahme.
BAUBEGLEITUNG FÜR FÖRDERMITTEL
Für Bestandsgebäude wie Ein- oder Zweifamilienhäuser betragen die maximal förderfähigen Kosten für die Baubegleitung 5.000 Euro. Sie erhalten somit bis zu 2.500 Euro als Zuschuss.
Bei Mehrfamilienhäusern im Bestand mit 3 und mehr Wohneinheiten belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 2.000 € pro Wohneinheit, maximal 20.000 € können geltend gemacht werden. Hier erhalten Sie ebenfalls 50% der Kosten als Zuschuss, maximal bis zu 10.000 Euro.
Auch der Nichtwohngebäudesektor im Bestand wird nun berücksichtigt. Mit 5 €/m² und maximal 20.000 € förderfähigen Kosten wird die Baubegleitung für Fördermittel bezuschusst.
Generell gilt: Die Zuschüsse für die Maßnahmen sind sehr attraktiv. Der Baubegleitungszuschuss für Sie als Bauherr bringt Ihnen nach Berücksichtigung der Baubegleitungskosten immer ein Plus!
In diesem Fall verdoppelt sich jeweils der Betrag der förderfähigen Kosten, die Bezuschussung liegt weiterhin bei 50 %. Konkret:
Für Ein- oder Zweifamilienhäuser im Bestand sowie im Neubau betragen die maximal förderfähigen Kosten für die Baubegleitung 10.000 Euro. Sie erhalten bis zu 5.000 Euro als Zuschuss.
Bei Mehrfamilienhäusern im Bestand sowie im Neubau mit 3 und mehr Wohneinheiten belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 4.000 € pro Wohneinheit, maximal 40.000 € können geltend gemacht werden. Hier erhalten Sie 50% der Kosten als Zuschuss, maximal bis zu 20.000 Euro.
Für die Baubegleitung eines Nichtwohngebäudes zu einem Effizienzhaus betragen die förderfähigen Kosten 10 €/m² und maximal 40.000 €. Somit werden hier bis zu 20.000 Euro Zuschuss gewährt.
EFFIZIENZHAUS
Wir unterstützen Sie bei der Erreichung eines bestimmen Effizienzhauses, Förderungen, Zinskonditionen und Tilgungszuschüssen zu lhrer Sanierung.
Effizienzhaus
Die KfW-Effizienzhaus-Stufen bestehen aus Effizienzhaus 40, Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 85 und Effizienzhaus 100. Diese Stufen sind essenzielle Indikatoren zur Bewertung der energetischen Leistung von Immobilien. Sie geben Auskunft darüber, wie effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist.
Dieser Standard erfüllt die Anforderungen des KfW-Effizienzhauses 40 und setzt zusätzliche Kriterien. Dazu gehören eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (mindestens 80 % Wärmerückgewinnung), lokale Stromerzeugung durch erneuerbare Energien auf dem Grundstück und ein stationäres Batteriespeichersystem. Die Transparenz des Stromverbrauchs und der Stromerzeugung über ein Benutzerinterface ist ebenfalls erforderlich.
Energieeffizienz bezeichnet das Verhältnis von angestrebtem Nutzen zu einzusetzendem Energieaufwand. Technische Mittel wie Energiesparlampen, Dämmstoffe und Wärmerückgewinnung optimieren dieses Verhältnis. Der Energieausweis, der die Energieeffizienz eines Gebäudes bescheinigt, ist Pflicht für Neubauten, Verkäufe, Neuvermietungen und Sanierungen. Er gibt nicht nur Auskunft über die zu erwartenden Energiekosten, sondern dient auch als Informationsquelle für Immobilienbesitzer zur Optimierung der Energieeffizienz ihrer Immobilie.
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, fördert die KfW Sie mit einem Kredit und einem Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus | Primärenergiebedarf | Transmissionswärmeverlust | Maximale Kredithöhe je Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 | 40 % | 55 % | 120.000 € mit 20 % Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 40 % | 55 % | 150.000 € mit 25 % Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 55 | 55 % | 70 % | 120.000 € mit 15 % Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 55 % | 70 % | 150.000 € mit 20 % Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 70 | 70 % | 85 % | 120.000 € mit 10 % Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 70 % | 85 % | 150.000 € mit 15 % Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 85 | 85 % | 100 % | 120.000 € mit 5 % Tilgungszuschuss |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 85 % | 100 % | 150.000 € mit 10 % Tilgungszuschuss |
DENKMÄLER
Als zertifizierte Energieberater im Bereich Denkmal und als Energie-Effzienz-Experten unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Fördermitteln für Ihr Baudenkmal.
DENKMÄLER
In der Phase Ihrer energetischen Beratung oder Ihres Engagements in den Fördermittelstrukturen ist es von großer Bedeutung, die Feinheiten zwischen den technisch erforderlichen Mindeststandards und den maximal möglichen energetischen Verbesserungen zu durchdringen. Als zertifizierte Energieberater im Bereich Denkmal und als Energie-Effizienz-Experten arbeiten wir daran, Sie effektiv in Ihrem Streben nach Fördermitteln für Baudenkmäler zu unterstützen.
Der Schlüssel liegt dabei in der geschickten Abwägung, die in der Richtlinie der Bundesförderung für energieeffiziente Maßnahmen (BEG) festgelegten Standards bei der Modernisierung von Baudenkmälern zu beachten. In bestimmten Fällen kann unter Rücksprache mit dem Denkmalamt und Bauamt sogar von diesen Standards abgewichen werden. Dies erfordert jedoch eine nachweisbare Dokumentation durch einen zertifizierten Energieberater im Bereich Denkmal.
Es ist unerlässlich zu betonen, dass die kontinuierliche Begleitung Ihres Vorhabens durch einen Energie‐Effizienz‐Experten erforderlich ist. Wir als Experten gewährleisten nicht nur die Erfüllung der festgelegten Standards, sondern optimieren auch die Nutzung der verfügbaren Fördermittel, um Ihr Projekt auf höchstem energetischem Niveau zu positionieren.
KOMMUNALE PROGRAMME
Kommunale Programme sind unter anderem individuell abhängig vom Standort des zu sanierenden Objektes. Wir sind an vielen Standorten für Sie tätig.