Fördermittelberatung

BAUBEGLEITUNG DER FÖRDERMITTEL

Wir begleiten seit über 20 Jahren kleine wie große Maßnahmen im Zuge der Fördermittelinanspruchnahme.

BAUBEGLEITUNG FÜR FÖRDERMITTEL

Die Antragstellung und Betreuung von Fördermitteln ist ausschließlich durch einen Energie-Effizienz-Experten (EEE) möglich. Der Experte muss für die jeweilige Kategorie zugelassen sein. Wir sind zertifiziert und zugelassen für alle Kategorien und begleiten seit mehr als 20 Jahren sowohl kleine als auch große Maßnahmen im Rahmen der Fördermittelbeanspruchung.
Mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) wurde die Begleitung der Fördermittel durch den Baubegleitungszuschuss neu aufgelegt. Seit dem 01.01.2021 können 50 % der Baubegleitungskosten als Zuschuss beansprucht werden.
Für Bestandsgebäude wie Ein- oder Zweifamilienhäuser beträgt die maximal förderfähige Kosten für die Baubegleitung 5.000 Euro. Sie erhalten somit bis zu 2.500 Euro als Zuschuss.

Bei Mehrfamilienhäusern im Bestand mit 3 und mehr Wohneinheiten belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 2.000 € pro Wohneinheit, maximal 20.000 € können geltend gemacht werden. Hier erhalten Sie ebenfalls 50% der Kosten als Zuschuss, maximal bis zu 10.000 Euro.

Auch der Nichtwohngebäudesektor im Bestand wird nun berücksichtigt. Mit 5 €/m² und maximal 20.000 € förderfähigen Kosten wird die Baubegleitung für Fördermittel bezuschusst.

Generell gilt: Die Zuschüsse für die Maßnahmen sind sehr attraktiv. Der Baubegleitungszuschuss für Sie als Bauherr bringt Ihnen nach Berücksichtigung der Baubegleitungskosten immer ein Plus!
In diesem Fall verdoppeln sich die jeweils förderfähigen Kosten, die Bezuschussung liegt weiterhin bei 50 %. Konkret:

Für Ein- oder Zweifamilienhäuser im Bestand sowie im Neubau betragen die maximal förderfähigen Kosten für die Baubegleitung 10.000 Euro. Sie erhalten bis zu 5.000 Euro als Zuschuss.

Bei Mehrfamilienhäusern im Bestand sowie im Neubau mit 3 und mehr Wohneinheiten belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 4.000 € pro Wohneinheit, maximal 40.000 € können geltend gemacht werden. Hier erhalten Sie 50% der Kosten als Zuschuss, maximal bis zu 20.000 Euro.

Für die Baubegleitung eines Nichtwohngebäudes zu einem Effizienzhaus betragen die förderfähigen Kosten 10 €/m² und maximal 40.000 €. Somit werden hier bis zu 20.000 Euro Zuschuss gewährt.
Als Energie-Effizienz-Experten ermitteln und bestätigen wir vor der Modernisierung die Erfüllung der geforderten technischen Mindestanforderungen an die Bauteile und Anlagentechnik. Wir prüfen auch die Förderfähigkeit der Angebote und bieten Ihnen alle notwendigen Nachweise im Rahmen der Fördermittelbeantragung, wie die Ermittlung der Werte für den hydraulischen Abgleich oder die Erstellung eines Lüftungskonzepts, aus einer Hand an. Durch Stichprobenkontrollen sichern wir die konforme Ausführung und tragen so zur Qualitätssicherung bei. Nach der Modernisierung überprüfen wir die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme(n) und bestätigen diese gegenüber der Förderstelle.

EFFIZIENZHAUS

Wir unterstützen Sie bei der Erreichung eines bestimmen Effizienzhauses, Förderungen, Zinskonditionen und Tilgungszuschüssen zu lhrer Sanierung

Effizienzhaus​

Die KfW-Effizienzhaus-Stufen, bestehend aus Effizienzhaus 40, Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 85 und Effizienzhaus 100, sind essenzielle Indikatoren zur Bewertung der energetischen Leistung von Immobilien. Diese Stufen geben Auskunft darüber, wie effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist.
Die Beantragung einer Förderung bei der KfW erfordert eine zertifizierte Energieberatung durch die Deutsche Energie-Agentur (dena). Diese muss vor Baubeginn stattgefunden haben. Die Förderung richtet sich insbesondere an Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die energieeffizient und klimafreundlich bauen oder sanieren möchten.
Ein Gebäude, das den Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 erfüllt, zeichnet sich durch einen um 60 % reduzierten Wärmeenergieverbrauch im Vergleich zu einem gleichwertigen Neubau aus. Dies wird durch eine umfassende Wärmedämmung, hochwertige Dach- und Bodenplattendämmung sowie die Integration regenerativer Energien erreicht. Zusätzlich muss das Haus luftdicht sein und regenerative Energien nutzen.
Dieser Standard erfüllt die Anforderungen des KfW-Effizienzhauses 40 und setzt zusätzliche Kriterien. Dazu gehören eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (mindestens 80 % Wärmerückgewinnung), lokale Stromerzeugung durch erneuerbare Energien auf dem Grundstück und ein stationäres Batteriespeichersystem. Transparenz des Stromverbrauchs und der -erzeugung über ein Benutzerinterface ist ebenfalls erforderlich.
Der Jahresprimärenergiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 55 beträgt lediglich 55 % im Vergleich zu einem Neubau. Dies wird durch eine sehr gute Wärmedämmung in Dach und Außenwänden, Dreifachverglasung bei Fenstern und Türen sowie den Einsatz einer Holzpellet- oder Biomasse-Heizung erreicht. Seit Februar 2022 wird diese Stufe nicht mehr gefördert, da sie mittlerweile als Standard für Neubauten gilt.
Im KfW-Effizienzhaus 70 muss der jährliche Wärmeenergieverbrauch 30 % geringer sein als bei einem vergleichbaren normalen Neubau. Dieser Standard kommt sowohl bei Neubauvorhaben als auch bei der Sanierung bestehender Gebäude zum Tragen. Förderprogramme wie KfW 261 (Wohngebäude-Kredit) und KfW 124 (Wohneigentumsprogramm) können hier genutzt werden.
Beim Effizienzhaus 85 werden 85 % der Primärenergie benötigt, während das Effizienzhaus 100 die gleiche Menge an Energie verbraucht. Diese Stufen sind besonders relevant bei älteren Gebäuden mit höherem Energieverbrauch. Förderprogramme wie KfW 261 (Wohngebäude-Kredit), KfW 124 (Wohneigentumsprogramm) und KfW 134 (für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen) können in Anspruch genommen werden.
Seit Januar 2023 ist mindestens der KfW-Effizienzhaus-55-Standard bei Neubauten verpflichtend. Die Bundesregierung plant bis 2025, die gesetzlichen Neubauanforderungen an den Effizienzhaus-40-Standard anzupassen.

Energieeffizienz bezeichnet das Verhältnis von angestrebtem Nutzen zu einzusetzendem Energieaufwand. Technische Mittel wie Energiesparlampen, Dämmstoffe und Wärmerückgewinnung optimieren dieses Verhältnis. Der Energieausweis, der die Energieeffizienz eines Gebäudes bescheinigt, ist Pflicht für Neubauten, Verkäufe, Neuvermietungen und Sanierungen. Er gibt nicht nur Auskunft über die zu erwartenden Energiekosten, sondern dient auch als Informationsquelle für Immobilienbesitzer zur Optimierung der Energieeffizienz ihrer Immobilie.
Wenn Sie ein Wohn¬gebäude zum Effizienz¬haus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienz¬haus kaufen, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss

Effizienzhaus

Primär­energie­bedarf

Transmissions­wärme­verlust

Maximale Kredit­höhe je Wohneinheit

Effizienzhaus 40

40 %

55 %

120.000 Euro mit 20 % Tilgungs­zuschuss

Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse

 oder Nachhaltigkeits-Klasse

40 %

55 %

150.000 Euro mit 25 % Tilgungs­zuschuss

Effizienzhaus 55

55 %

70 %

120.000 Euro mit 15 % Tilgungs­zuschuss

Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse

 oder Nachhaltigkeits-Klasse

55 %

70 %

150.000 Euro mit 20 % Tilgungs­zuschuss

Effizienzhaus 70

70 %

85 %

120.000 Euro mit 10 % Tilgungs­zuschuss

Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse

 oder Nachhaltigkeits-Klasse

70 %

85 %

150.000 Euro mit 15 % Tilgungs­zuschuss

Effizienzhaus 85

85 %

100 %

120.000 Euro mit 5 % Tilgungs­zuschuss

Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse

 oder Nachhaltigkeits-Klasse

85 %

100 %

150.000 Euro mit 10 % Tilgungs­zuschuss

DENKMÄLER

Als zertifizierte Energieberater im Denkmal und Energie-Effzienz-Experten unterstützen wir Sie beim Abgreifen von Fördermitteln für Ihr Baudenkmal.

DENKMÄLER​

In der Phase Ihrer energetischen Beratung oder Ihres Engagements in den Fördermittelstrukturen ist es von großer Bedeutung, die Feinheiten zwischen den technisch erforderlichen Mindeststandards und den maximal möglichen energetischen Verbesserungen zu durchdringen. Als zertifizierte Energieberater im Denkmal und Energie-Effizienz-Experten streben wir danach, Sie effektiv in Ihrem Streben nach Fördermitteln für Baudenkmäler zu unterstützen.
Der Schlüssel liegt dabei in der geschickten Abwägung, die in der Richtlinie der Bundesförderung für energieeffiziente Maßnahmen (BEG) festgelegten Standards bei der Modernisierung von Baudenkmälern zu beachten. In bestimmten Fällen kann unter Rücksprache mit dem Denkmalamt und Bauamt sogar von diesen Standards abgewichen werden. Dies erfordert jedoch eine nachweisbare Dokumentation durch einen zertifizierten Energieberater im Denkmal.
Durch diese Vorgehensweise eröffnen sich verschiedene Wege zur optimalen Nutzung von Fördermitteln. Es besteht die Möglichkeit, sowohl aus dem Einzelmaßnahmenprogramm der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG EM) als auch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) Fördermittel zu beantragen. Letzteres ermöglicht sogar eine noch großzügigere Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Zusätzlich besteht die Option, ein Effizienzhaus Denkmal zu realisieren, was eine weitere Stufe der energetischen Effizienz darstellt.
Es ist unerlässlich zu betonen, dass die kontinuierliche Begleitung Ihres Vorhabens durch einen Energie‐Effizienz‐Experten erforderlich ist. Diese Experten gewährleisten nicht nur die Erfüllung der festgelegten Standards, sondern optimieren auch die Nutzung der verfügbaren Fördermittel, um Ihr Projekt auf höchstem energetischem Niveau zu positionieren.

KOMMUNALE PROGRAMME

Kommunale Programme sind unter anderem individuell abhängig vom Standort des zu sanierenden Objektes. Wir sind an vielen Standorten für Sie tätig.

KOMMUNALE PROGRAMME​

Im Kontext der energetischen Sanierung von kommunalen Liegenschaften besteht für Gemeinden, Städte und Landkreise die Möglichkeit, eine Förderung durch Energiespar-Contracting (ESC) bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zu beantragen. Diese Fördermöglichkeit erstreckt sich auf diverse Gebäudetypen mit besonderer Bedeutung, darunter Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude, Rathäuser, Stadthallen, Sportstätten, Museen, Theater oder Krankenhäuser. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Energiekosten pro Einzelgebäude oder Gebäudepool mindestens 150.000 Euro betragen.
Darüber hinaus ermöglicht die Bundesförderung für effiziente Gebäude den Kommunen finanzielle Unterstützung für eine Vielzahl von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von Gebäuden. Die Palette reicht von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle über Anlagen- und Heizungstechnik bis hin zur Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. In einigen Fällen ist die Beteiligung eines Energieeffizienz-Experten für die Antragstellung erforderlich.
Förderanträge für die genannten Maßnahmen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen. Dieser Förderweg eröffnet Kommunen die Möglichkeit, finanzielle Mittel zur Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen zu erhalten und gleichzeitig aktiv zur Reduzierung von CO2-Emissionen beizutragen.
Für detaillierte Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Egal ob Neubau, Sanierung, Umbau,
wir beraten Sie gerne!

Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns unverbindlich an.