Einzelmaßnahmen

BEG EM: Flexibilität für Bauherren

Einzelmaßnahmen in der Gebäudesanierung

Einzelmaßnahmen sind insbesondere für den Bauherrn/ die Bauherrin interessant, für die das Erreichen einer Effizienzhausstufe im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen nicht rentabel oder gegebenenfalls auch nicht erwünscht ist. Sofern der Bauantrag oder die Bauanzeige Ihres Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurückliegt, mit dem Vorhaben erst nach Antragstellung begonnen wird und die geplanten Einzelmaßnahmen die technischen Mindestanforderungen erfüllen, so sollte der Inanspruchnahme der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) Nichts im Wege stehen.

Fahrplan von Einzelmaßnahmen

Der Fahrplan von Einzelmaßnahmen beschreibt, welche Sanierungsschritte für das Gebäude anstehen, welches Einsparpotenzial diese haben und wie Sie mit einer Kombination von Maßnahmen bestmöglich Energie einsparen. Gleichzeitig erhalten Sie eine Einschätzung, welche finanziellen Investitionen notwendig sind und mit welchen Fördermitteln Sie zum Zeitpunkt der Erstellung des iSFP rechnen können. Daraus ergibt sich Ihre jährliche Kostenbelastung. Zudem erfahren Sie zu jeder Sanierungsaktion, wie Sie erneuerbare Energien einsetzen und wie viel CO2 Sie damit einsparen können. Die besten Maßnahmen stehen an vorderster Stelle.

Förderfähigen Kosten

Maximale Förderung pro Wohneinheit beträgt 30.000 Euro, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 60.000 Euro. Neben- und Wiederherstellungskosten sowie Baubegleitung sind förderfähig. Zusätzliche 5% Förderung bei Umsetzung mit iSFP, erstellt nach Energieberatung, außer bei Heizungsaustausch.

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